Risiko

Ein Versicherungsvertrag ist ein Geschäft für beide Seiten, Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft, welches gut überdacht werden muss. Während der Antragsteller auf private Krankenversicherung mit Sicherheit die Preise und Leistungen vergleicht, bevor er einen Antrag auf Krankenversicherung bei der Gesellschaft stellt, für welche er sich entschieden hat, so hat auch die Gesellschaft das Recht, den Antrag genau zu prüfen und das Risiko im Sinne aller Versicherten genau zu prüfen. Die Versicherungsgesellschaft trägt gegen Beitragszahlung seitens des Versicherungsnehmers dessen Risiko und kommt es zum Schadensfall, so muss die Gesellschaft die vertraglich vereinbarten Leistungen gewähren. Aus diesem Grund wird das Risiko, das übernommen wird, von der Gesellschaft genau geprüft. So hat beispielsweise ein Mann im Alter von 30 Jahren, der im Büro arbeitet und keine gefährlichen Sportarten betreibt, ein relativ geringes Risiko zu versichern. Ein fünfzigjähriger Dachdecker hingegen bedeutet schon aufgrund seines fortgeschrittenen Alters ein höheres Versicherungsrisiko, hinzu kommt hier die wesentlich gefährlichere Berufstätigkeit. Das Risiko wird sorgfältig abgewogen und der Beitrag wird entsprechend gestaltet. Besteht ein erhöhtes Risiko für die Gesellschaft, so hat diese das Recht, einen Risikozuschlag zu erheben.