Rezeptpflicht

Für viele Medikamente, die in Deutschland auf dem Markt sind, besteht eine Rezeptpflicht. Das bedeutet, dass man sie nicht frei in der Apotheke kaufen kann, sondern diese Medikamente müssen von einem Arzt verschrieben werden, sonst darf der Apotheker sie nicht aushändigen. Unter die Rezeptpflicht fallen Medikamente mit Inhaltsstoffen, welche unter ärztlicher Überwachung eingenommen werden sollten. Einige dieser Inhaltsstoffe dürfen nur kontrolliert verabreicht werden weil sich ein Gewöhnungseffekt einstellen könnte, wenn das Medikament zu häufig eingenommen wird. Dies ist beispielsweise bei Antibiotika der Fall. Andere dieser Inhaltsstoffe können Nebenwirkungen verursachen oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, die der Patient noch einnimmt. Die Rezeptpflicht sorgt dafür, dass die Einnahme dieser Medikamente nicht unkontrolliert und auf Halbwissen basierend von den Patienten gekauft und eingenommen werden kann. Harmlosere Medikamente hingegen wie einfache Kopfschmerztabletten oder Grippemittel sind von der Rezeptpflicht befreit.