Rezeptgebühr

Die Rezeptgebühr wird in der Apotheke bezahlt. Wenn der Arzt einem Patienten ein Rezept für eines oder mehrere Medikamente ausgestellt hat, so zahlt der Patient bei der Einlösung des Rezepts in der Apotheke die Rezeptgebühr. Die Rezeptgebühr hat nichts mit der Zuzahlung für Medikamente zu tun. Jedoch kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rezeptgebühr befreien lassen. Wenn die Kosten für Zuzahlungen und Rezeptgebühr 2 Prozent des Jahreseinkommens erreicht haben, kann der Patient Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen. Dies ist insbesondere für chronisch Kranke interessant, da sie regelmäßig Medikamente nehmen müssen, die häufig ebenfalls zugezahlt werden müssen. Seit Januar 2009 nach der neuen Gesundheitsreform gibt es jedoch auch eine Liste besonders günstiger Medikamente, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Verschreibt der Arzt ein Präparat, das auf dieser Liste aufgeführt ist, zahlt der Patient keine Rezeptgebühr in der Apotheke.