Rabatt

Rabatt wird dem Verbraucher in vielerlei Hinsicht gewährt, auch im Bereich der Versicherungen. Wenn ein Hauptversicherter beispielsweise eine Krankenzusatzversicherung abschließt, so ist es durchaus möglich, mit einem starken Rabatt seitens der Versicherungsgesellschaft den Rest der Familie, gegen einen geringen Beitrag, in den Vertrag mit aufnehmen zu lassen. Vertragspartner bleibt in diesem Fall der Versicherungsnehmer, jedoch erhalten die mit eingeschlossenen Personen im Schadensfall die gleichen Versicherungsleistungen. Auch in der privaten Krankenvollversicherung wird Rabatt gewährt. Schließt der Hauptversicherungsnehmer eine private Krankenvollversicherung ab, so kann er in der Regel Familienmitglieder zu einem günstigen Beitrag, auf den ein großzügiger Rabatt gewährt wird, für die gleichen Leistungen mitversichern, sofern diese nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen oder Ansprüche auf Arbeitslosengeld haben. Auch für eine gesunde Lebensweise wie nicht zu rauchen, keinen Alkohol zu trinken oder sich gesund zu ernähren, gewähren die Versicherungsunternehmen Rabatt auf die Beiträge. Bei Sachversicherungen gestaltet sich dies ähnlich. Wer beispielsweise eine KFZ-Versicherung abschließen möchte, erhält dann Rabatt, wenn das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage geparkt wird und ebenfalls wenn kein Jugendlicher unter 21 Jahren das Auto mitbenutzt. Auch wenn das Auto nur für eine bestimmte Anzahl an Kilometern pro Jahr gefahren wird, gewähren die Gesellschaften noch einmal einen großzügigen Rabatt auf die Beiträge.