Nachmeldepflicht

Im Antrag auf Krankenversicherung sind verschiedene Fragen formuliert, die der Antragssteller wahrheitsgemäß beantworten muss. Die Fragen beziehen sich auf eventuell ausgeübte, gefährliche Hobbys, Extremsportarten, aber auch auf Vorerkrankungen und chronische Krankheiten. Selbst eine vermeintlich harmlose Allergie sollte angegeben werden. Ändert sich im Laufe des Versicherungsverhältnisses etwas in den Angelegenheiten des Versicherungsnehmers, so muss er seiner Nachmeldepflicht nachkommen. Die Nachmeldepflicht ist ein wichtiger Bestandteil der Meldepflicht. Die Nachmeldepflicht betrifft den Zeitraum zwischen der Antragstellung und der Policierung. Die allgemeine Meldepflicht hingegen betrifft den gesamten Versicherungszeitraum. Wird der Beruf gewechselt, eine gefährliche Sportart begonnen oder ähnliches, so muss der Versicherungsnehmer dies unbedingt der Gesellschaft mitteilen, damit die Versicherungsgesellschaft das Versicherungsrisiko richtig einschätzen kann.