Mitversicherung von Neugeborenen

Die Mitversicherung von Neugeborenen im Rahmen der Krankenversicherung wird in der Regel bereits vor der Geburt abgeschlossen. In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Mitversicherung von Neugeborenen automatisch und beitragsfrei ab dem Zeitpunkt der Geburt. In der privaten Krankenversicherung verläuft die Mitversicherung von Neugeborenen im Prinzip ebenso automatisch. In der Regel ist die Krankenkasse bereits während der Schwangerschaft darüber informiert, dass die Niederkunft zu einem bestimmten Termin zu erwarten ist. Eine privat versicherte schwangere Frau nimmt Vorsorgeleistungen in Anspruch. Grundsätzlich muss das Neugeborene jedoch mit einer Frist von zwei Wochen rückwirkend zum Zeitpunkt der Geburt nachgemeldet werden. Die Mitversicherung von Neugeborenen erfolgt im Rahmen der privaten Krankenversicherung zu einem großzügigen Beitragsnachlass. Die Leistungen für das Neugeborene dürfen jedoch nicht höher ausfallen als für den Versicherungsnehmer selbst. Es wird nur innerhalb des vom Versicherungsnehmer für sich selbst gewählten Tarifs mitversichert.