Mitversicherung nach Eheschließung

Eine Mitversicherung nach Eheschließung in einer privaten Krankenversicherung ist möglich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Ehepartner, der in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden soll, keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht und auch keine Ansprüche auf den Bezug von Arbeitslosengeld geltend gemacht wurden, wodurch ebenfalls eine Pflichtversicherung bestünde, kann der Ehepartner in einer bestehenden privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Die Mitversicherung nach Eheschließung ist allerdings noch weiteren Regelungen unterworfen. Bezüglich des Beitrags gewährt die private Krankenversicherung für eine mitversicherte Person einen großzügigen Beitragsnachlass. Jedoch darf die mitversicherte Person keine höheren Leistungen erhalten als der Versicherungsnehmer selbst. Das heißt, die Mitversicherung nach Eheschließung erfolgt, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, zu den gleichen Leistungen seitens der Krankenversicherung wie für den Versicherungsnehmer selbst.