Mitgliederkreis der Ersatzkassen

In der Satzung der Ersatzkassen ist der Mitgliederkreis der Ersatzkassen eindeutig festgelegt und genau definiert. Beim Mitgliederkreis der Ersatzkassen handelt es sich um Mitglieder, die sich bei Ersatzkassen krankenversichern dürfen. Sie müssen also spezielle Voraussetzungen erfüllen und können nur dann in den Ersatzkassen aufgenommen werden. In der Regel ist der Mitgliederkreis der Ersatzkassen von den jeweiligen Berufen abhängig. Nur Mitglieder spezieller Berufsgruppen dürfen diesen Ersatzkassen beitreten. Für Landwirte und alle, die in landwirtschaftlichen Berufen arbeiten, ist in diesem Fall die Landwirtschaftliche Krankenkasse zuständig. Beim Mitgliederkreis der Ersatzkassen handelt es sich um versicherungspflichtige Mitglieder. Auch Freiberufler und Selbstständige dürfen eine freiwillige Krankenversicherung bei einer Ersatzkasse abschließen, sofern sie dem jeweiligen Berufsstand angehören.