Meldepflicht

Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsunternehmen haben beide als Vertragspartner Rechte und Pflichten. Diese sind im Versicherungsvertrag eindeutig geregelt. Versicherungsnehmer sind grundsätzlich zur pünktlichen Zahlung ihrer Beiträge verpflichtet. Außerdem unterliegen sie der Meldepflicht. Das bedeutet, sobald sich in ihrer Lebensführung, in ihrem Gesundheitszustand oder in ihren familiären Verhältnissen etwas verändert, müssen sie ihrer Meldepflicht nachkommen und die Veränderungen der Krankenversicherung melden. Private Krankenversicherungen werden immer von der Versicherungsgesellschaft hinsichtlich des bestehenden Versicherungsrisikos im Beitrag kalkuliert. Wenn ein Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss keine besonderen Risiken mit einschließen musste, während der Versicherungszeit aber mit einer extremen oder gefährlichen Sportart beginnt, so ist er im Rahmen der Meldepflicht verpflichtet, der Krankenkasse das nun erhöhte Versicherungsrisiko mitzuteilen. Änderungen in der Anschrift müssen der Gesellschaft ebenfalls gemeldet werden. In vielen Fällen muss auch ein Branchenwechsel oder ein beruflicher Wechsel der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden, denn ein neuer Beruf kann unter Umständen ein erhöhtes Versicherungsrisiko bedeuten. Wenn ein Versicherter der Meldepflicht nicht nachgekommen ist, hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, den Vertrag zu kündigen. Unter Umständen kann sie auch die Leistungen zurückfordern, die durch Schäden entstanden sind, die nicht im kalkulierten Versicherungsrisiko enthalten waren.