Erstattung Beiträge

Die private Krankenversicherung ist selbstverständlich, wie alle Krankenkassen, daran interessiert, dass ihre Versicherten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen vornehmen lassen. Nur so können Krankheiten im Frühstadium entdeckt und meist sogar innerhalb kürzester Zeit erfolgreich behandelt werden. Auch bei ernsthaften Beschwerden sollen die Versicherten den Gang zum Arzt nicht scheuen. Jedoch gibt es eine Reihe von Beschwerden oder Symptomen, die nicht unbedingt der ärztlichen Behandlung bedürfen wie beispielsweise eine einfache Erkältung oder eine Durchfallerkrankung, die bereits am zweiten Tag deutlich besser wird. Wer also nur bei Notwendigkeit einen Arzt aufsucht oder um notwendige Vorsorgeuntersuchungen vornehmen zu lassen, kann teilweise über einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren gänzlich auf einen Arztbesuch verzichten. Für diese Versicherten hat die private Krankenversicherung ein Bonussystem eingeführt: die Erstattung von Beiträgen. Versicherte, die über einen gewissen Zeitraum keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten einen gewissen Teil ihrer Beiträge zurück. In welcher Höhe sich die Erstattung von Beiträgen bewegt, ist im Versicherungsvertrag nachzulesen.