Erkrankung im Ausland

Eine Erkrankung im Ausland ist nicht nur sehr ärgerlich, da dadurch meist die Geschäftsreise umdisponiert werden muss oder der Urlaub verpatzt wird, sondern kann auch hohe Kosten mit sich bringen. Denn durch die gesetzliche Krankenversicherung gilt zwar auch im Ausland ein Krankenversicherungsschutz, jedoch nicht in allen Ländern. In afrikanischen Ländern, dem Nahen Osten oder auch in den USA, als auch in anderen Ländern, mit denen es keine entsprechenden Abkommen gibt, werden die Kosten bei einer Erkrankung im Ausland nicht oder nur teilweise übernommen. Üblicherweise muss der Patient die Kosten beim behandelnden Arzt im Ausland in bar hinterlegen und kann anschließend einen Teil davon bei der Krankenkasse zurück fordern. Durch eine private Reisekrankenversicherung kann sich der Versicherte jedoch völlig absichern. Denn die Reisekrankenversicherung übernimmt alle Kosten bei der Erkrankung im Ausland und kommt bei Bedarf sogar für den Krankenrücktransport auf. Eine solche Versicherung sollte daher unbedingt vor Urlaubsantritt abgeschlossen werden.