Einbettzimmer

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird man bei einem Krankenhausaufenthalt in der Regel in einem Krankenhauszimmer mit mehreren Betten, d.h. mit mehreren Patienten, untergebracht. Die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer im Krankenhaus stellt eine kostengünstige Lösung für die Krankenkassen dar. Ein Anspruch auf ein Einbettzimmer besteht hierbei üblicherweise nicht. Wer diesen Service jedoch trotzdem in Anspruch nehmen möchte, kann sich diesen durch eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung sichern. Denn durch eine entsprechende Zusatzversicherung bei der PKV kann der Anspruch auf ein Einbettzimmer gesichert werden, aber auch weitere Krankenhausleistungen können im Versicherungsfall in Anspruch genommen werden. Privatversicherte können bei Abschluss der Versicherung den Tarif wählen, in welchem die Unterbringung im Einbettzimmer enthalten ist. In der Regel enthält dieser Tarif auch die Behandlung durch den Chefarzt. Sofern der Privatversicherte diesen Tarif abgeschlossen hat, jedoch auf die Genesung im Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung verzichtet, hat er Anspruch auf einen Barausgleich durch die Krankenkasse.