Eigenversicherung

Bei der Krankenversicherung liegt in den meisten Fällen eine Eigenversicherung vor. Die Eigenversicherung ist gegeben, wenn eine Person eine Versicherung abschließt, mit der sie sich selbst absichern kann. Somit erfolgt etwa die private Krankenversicherung in Form einer Eigenversicherung, da die Krankenversicherung auf eine Person lautet, die die Leistungen aus der privaten Krankenversicherung im Krankheitsfall selbst nutzen kann. Im Gegensatz dazu steht die Fremdversicherung, die vorliegt, wenn Kinder mitversichert werden sollen oder eine Versicherung für einen meist jüngeren Verwandten abgeschlossen wird, der für die Kosten selbst noch nicht aufkommen kann. Anders als bei der Eigenversicherung sind hier der Versicherte und die Person, die die Versicherung abschließt und die Prämie bezahlt, zwei unterschiedliche Personen.