Beitragsanpassungsklausel

Im Versicherungsvertrag werden unterschiedliche Vereinbarungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsgeber getroffen, aber auch spezielle Klauseln vereinbart. Eine davon ist die Beitragsanpassungsklausel. Durch diese Klausel wird dem Versicherer die Möglichkeit gegeben, die Beiträge während der Laufzeit anzupassen. Dies geschieht in der Regel, wenn sich Änderungen bei den Versicherungsleistungen ergeben haben, also die Kosten für die Versicherungsleistungen sich erhöht haben oder vermehrt Versicherungsleistungen in Anspruch genommen wurden. In der Regel erhält der Versicherte hier aber keine Erweiterung des Versicherungsangebotes. In diesem Fall gibt ihm die Beitragsanpassungsklausel auch die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. Die Beitragsanpassung wird von den Versicherten gerne genutzt, um die Versicherung zu wechseln.