Überversorgung

Mediziner, die eine eigene Praxis eröffnen möchten, können sich in der Regel dort niederlassen wo sie es wünschen, jedoch muss hierbei die Überversorgung vermieden werden. Unter Überversorgung ist ein Überangebot an Ärzten zu verstehen, welches dann der Fall ist, wenn das Verhältnis der Einwohner zu den Medizinern die vorgegebenen zehn Prozent übersteigt. Die Niederlassung eines Mediziners, ob als Allgemeinmediziner oder als Facharzt, wird von daher von den zuständigen Behörden geprüft und genehmigt – oder abgelehnt. Sind an einem Ort mit 1.000 Einwohnern bereits drei Allgemeinmediziner angesiedelt, so könnte es mit der Eröffnung einer weiteren Praxis der Allgemeinmedizin zu einer Überversorgung kommen, die vermieden werden soll. In solchen Fällen wird eine Bedarfssperre ausgesprochen. Was für die Überversorgung gilt, ist natürlich auch mit einer eventuellen Unterversorgung verbunden, die unbedingt vermieden werden muss. Bei drei Chirurgen am Ort, aber keinem einzigen Allgemeinmediziner wäre eine Unterversorgung gegeben, die ebenso vermieden werden muss.