Übertragungswert

Wer den Tarif innerhalb seiner privaten Krankenversicherung wechseln möchte oder gar den Versicherer, sollte wissen, dass der Übertragungswert hierbei eine wichtige Rolle spielt. Der Übertragungswert entspricht der Altersrückstellung, die bereits getätigt wurde und im alten Tarif oder beim Vorversicherer dem Konto gutgeschrieben werden konnte. Die Höhe der Altersrückstellung, die ein Versicherter mit seinem Beitrag zu leisten hat, orientiert sich am günstigen Basistarif. Die Versicherungsunternehmen müssen ebenfalls Rückstellungen vornehmen in einer Höhe von zehn Prozent – diese werden ebenfalls in den Übertragungswert mit eingerechnet. Der Übertragungswert kann mitgenommen werden, wenn die Versicherung gewechselt wird, allerdings nur innerhalb der privaten Krankenversicherung. Privat Versicherte, die zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln, können den Übertragungswert nicht mitnehmen.