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Württembergische Kfz-Versicherung

Württembergische Kfz-VersicherungDie Württembergische Kfz-Versicherung gibt es seit 1999. Geboten wird ein Versicherungsschutz für gewerblich und privat genutzte Fahrzeuge in ganz Deutschland und dem europäischen Ausland. Durch einen Zusammenschluss zählt die Württembergische Kfz-Versicherung mittlerweile zu den Marktführern im süddeutschen Raum und hat sich auch außerhalb der Region einen renommierten und starken Namen geschaffen.

Leistungen und Tarife der Württembergischen Autoversicherung

In der Württembergischen Autoversicherung sind Tarife zu finden, welche sich über den Basis-Grundschutz und den Premium-Schutz erstrecken. Sie unterscheiden sich in erster Linie durch die unterschiedlich hohen Deckungssummen und zusätzlich in den Leistungen der Mallorca Police sowie einem Ausland-Schadenschutz. Gegen Aufpreis können ein Schutzbrief, ein Notfall-Service sowie Rabatt- und Fahrerschutz sowie ein gesonderter Schadenservice hinzu gewählt werden.

Für Fahranfänger gibt es bei dieser Kfz-Versicherung eine sofortige Schadenfreiheitseinstufung in die Klasse 1/2. Voraussetzung ist allerdings, dass der Fahranfänger eine weitere Versicherung bei der Württembergischen abgeschlossen hat. Familien mit mehreren Fahrzeugen bietet die Autoversicherung spürbare Rabatte für Zweit- und Drittfahrzeuge. Über Beitragsvorteile können sich Mitarbeiter von privaten Banken und Bausparkassen freuen.

Ergänzt werden kann eine Haftpflicht durch eine Teil- oder Vollkasko. In der Teilkasko werden unter anderem Schäden mit Tieren und Elementarschäden wie Hagel, Blitz oder Glasschäden abgedeckt. Zusätzlich kommt es bei einer Württembergischen Vollkaskoversicherung zur Deckung von selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug sowie durch Vandalismus. Um maßgeschneiderte Angebote der Württembergischen Kfz-Versicherung zu den günstigsten Preisen zu erhalten, wird der Beitragsvergleich unter GELD.de empfohlen.

Wie erfolgt die Schadensmeldung?

Sobald ein Versicherungsfall eintritt, ist dieser dem Versicherer zu melden. Dies kann auf postalischem Weg, per E-Mail, Website-Formular oder Notfall-Service geschehen. Dazu sollten stets die Versicherungsscheinnummer sowie das amtliche Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs sowie gegebenenfalls aller unfallbeteiligten Fahrzeuge bereitliegen. Der Unfallhergang ist wahrheitsgetreu zu schildern.

Die Württembergische Autoversicherung bietet gegen Aufpreis einen 5-Sterne-Schadensservice an. Nach der Meldung eines Schadens kümmert sich die Württembergische um alles Notwendige. Ist ein Ersatzwagen oder ein Abschleppdienst notwendig, wird dies durch den Schadenservice für den Versicherten erledigt, der dann bei Bedarf seinen Leihwagen direkt an der Unfallstelle entgegennehmen kann. Dafür ist natürlich eine telefonische Schadensmeldung notwendig, um zügig von dem umfangreichen Schadenservice profitieren zu können. Für derartige Fälle ist der Versicherer immer auch an Sonn- und Feiertagen oder Nachts erreichbar.

Erfahrungen und Test zum Versicherer

Stiftung Warentest äußert sich ausschließlich positiv über die Württembergische Kfz-Versicherung. Vor allem die Leistungen in Bezug auf das Baustein- und Notfallsystem sowie der gesonderte Schadenservice lassen bei Stiftung Warentest die Bewertungsnoten fast immer in den "sehr gut" Bereich fallen. In anderen unabhängigen Test geht die Autoversicherung zahlreich als Testsieger hervor. Auch die Erfahrungen der Kunden lassen darauf schließen, dass diese Kfz-Versicherung viele Möglichkeiten bietet, exakt den persönlichen Ansprüchen entsprechend günstigen Versicherungsschutz für die ganze Familie und als Einzelperson zu erhalten.

Kündigung der Württembergischen Autoversicherung

Wer die Württembergische Kfz-Versicherung kündigen möchte, kann dies unproblematisch online erledigen. Per E-Mail kann dieser an den Versicherer gesendet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Kündigung alle versicherungsrelevanten Daten sowie den vollständigen Namen und die Anschrift des Versicherten beinhaltet. Die Kündigung der Kfz-Versicherung sollte mindestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen, besser schon früher, denn sollte es zu einer Verzögerung zum Beispiel bei der Post kommen und die Kündigung erreicht den Versicherer nicht spätestens am 30. November, kann zum Versicherungsjahr nicht mehr gekündigt werden. Anders verhält es sich bei außerordentlichen Kündigungen. Diese erfolgen fristlos nach beispielsweise einem Versicherungsfall oder Fahrzeugverkauf. Im Falle eines Wechsels der Kfz-Versicherung sollten Versicherungsnehmer die Kündigung eigenständig und nicht durch den neuen Versicherer abschicken.

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