Doppelkarte

Mit dem Begriff der Doppelkarte wurde bis zum 31. Dezember 2002 die Versicherungsbestätigungskarte bezeichnet. Damals war das tatsächlich eine doppelte Karte, von der die zuständige Zulassungsstelle die eine Hälfte an das Versicherungsunternehmen weitergeleitet hat. Da ab dem 1. Januar 2003 die Daten auf elektronischem Weg übermittelt werden, ist nur noch eine eVB, eine elektronische Versicherungsbestätigung, nötig und die Doppelkarte überflüssig. Mit dieser Bestätigung bekundet die angefragte Versicherung, dass sie bereit ist, mit dem Antragsteller einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Während bei sämtlichen anderen Versicherungen der Schutz erst dann beginnt, wenn der erste Beitrag bezahlt wurde, hat der Versicherungsnehmer mit der Versicherungsbestätigung die Sicherheit, dass er bereits am Zulassungstag über eine vorläufige Deckung verfügt. Diese Bestätigung ist zu folgenden Gelegenheiten erforderlich:

  • Bei der Neuzulassung eines Fahrzeuges.
  • Bei einem Wechsel der Versicherung.
  • Bei einem Wechsel des Fahrzeuges.
  • Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter umgeschrieben wird.
  • Wenn ein vorher stillgelegtes Fahrzeug wieder zum Straßenverkehr zugelassen wird.
  • Wenn durch einen Wechsel des Wohnortes ein neues Kfz-Kennzeichen fällig wird.

Seit dem 1. März 2008 teilt die Versicherung nur noch eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer mit, die VB-Nummer. Da der Austausch der Daten zwischen den Versicherern, den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen und dem Kraftfahrtbundesamt elektronisch abläuft, vereinfacht es das Zulassungsverfahren und entlastet die Behörden.

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