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Kravag Autoversicherung

KRAVAG AutoversicherungIm Jahre 1950 wurde die KRAVAG Kfz-Versicherung gegründet, welche sich aus sieben Straßenverkehrs-Genossenschaften (SVG) zusammensetzt und ihren Firmensitz in Hamburg hat. Damit zählt sie zu den Spezialversicherern, welche sich ausschließlich auf Kraftfahrzeug-Versicherungen und deren Halter beziehen. Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich über inländische Schadensfälle sowie Schadensfalle im Ausland.

Leistungen & Tarife der KRAVAG Kfz-Versicherung

In der KRAVAG Kfz-Haftpflicht haben Interessenten die Auswahl zwischen Tarifen mit gesetzlicher Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden und erweiterten Versicherungssummen bis zu 100 Million Euro je Schadensfall. Eine Kfz-Umweltschadensversicherung ist in allen Haftpflichttarifen der KRAVAG Autoversicherung kostenlos enthalten. Ein Rabattschutz kann zusätzlich hinzugewählt werden. Zudem ist Teil- und Vollkasko hinzu wählbar. Zu den Teilkasko Leistungen zählen Schäden durch Brand sowie Explosionen, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen sowie Glasbruch.

Gegen Aufpreis kann die Teilkasko erweitert werden. Zur Auswahl stehen hier zum Beispiel Leistungen wie Neupreisentschädigung, Diebstahl von fest installierten Gegenständen, wie beispielsweise Navigationsgeräte oder Kostenübernahme von Entsorgungen nach Totalschaden. Wird ein Werkstattservice hinzu gebucht, reduziert sich der Beitrag für die Kasko-Versicherung. Die meisten Zusatzleistungen sowie die Standardleistungen aus der Teilkasko sind alle im Vollkasko-Tarif enthalten. Zudem besteht hier ein Versicherungsschutz bei Vandalismus, Fahrerflucht des Verursachers und eigener Schadensverursachung.

Über Partner- oder Familienversicherungen lässt sich ein Zweitwagen bei Erstversicherung unter bestimmten Voraussetzungen direkt in die Schadensfreiheitsklasse 2 einstufen. Fahranfänger beginnen die KARAG-Tarife in der Schadensfreiheitsklasse ½ anstatt wie üblich 0.

Wie erfolgt die Schadenmeldung?

Um einen Schaden unverzüglich und unkompliziert melden zu können, stellt die KRAVAG Autoversicherung eine Hotline zu Verfügung, die eine 24-stündige Erreichbarkeit besitzt. Zudem kann über das auf der Website vorhandene Kontaktformular ein Schaden gemeldet werden. Die Kfz-Versicherung meldet sich dann zurück, um alle Details zu erfahren beziehungsweise zu besprechen. Grundsätzlich wirbt die Versicherung damit, bei Schäden immer schnell zu reagieren, um Versicherungsfälle zügig bearbeiten und abschließen zu können.

Erfahrungen und Test

Seit Jahren und in unzähligen Tests hat Stiftung Warentest die Leistungen und das Preis-Leistungsangebot der KRAVAG Autoversicherung mit der Note "gut" bewertet. Bei den Kundenmeinungen gehen die Erfahrungen in ähnliche Richtung. Vor allem der Fahranfänger-Tarif sowie die Zweitwagenversicherung finden unter Kunden lobenswerte Worte. Ob Focus Money oder der Finanztest, auch andere unabhängige Test-Verfahren zeigen durchweg positive Bewertungen. Kritik wird lediglich in Bezug auf Rückantworten per E-Mail oder Kontaktformular geäußert. Hier kann der kostenlose Hotline-Anruf jedoch schnelle Hilfe leisten.

Kündigung der KRAVAG Autoversicherung

Um die KRAVAG Autoversicherung kündigen zu können, muss in der Regel bis mindestens ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres beziehungsweise des Vertragsendes gewartet werden. Vorher ist zwar das Kündigungsschreiben zustellbar, aber eine Kündigung nicht möglich. Ausnahme bilden hier bestimmte Situationen, wie beispielsweise Tod des Versicherten, Fahrzeugwechsel, -stilllegung oder -veräußerung. Auch geänderte Vertragsbedingungen oder Erhöhung von Prämien erlauben eine fristlose Kündigung.

Diese hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Die eigenhändige Unterschrift des Versicherten ist unabdingbar. Manche Versicherer erwarten zudem korrekte Anschriften im Kündigungsschreiben. Im der Versicherungspolice können Versicherte genau nachlesen, welcher Inhalt gefordert wird, damit ein Kündigungsschreiben rechtskräftig ist.

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