Fragen und Antworten

Wann erhalten Sie die Einstufung SF 1 /2?

Sie erhalten die SF 1 / 2 wenn:

  • ein PKW bereits auf Sie zugelassen ist oder
  • ein PKW bereits auf Ihren Ehepartner zugelassen ist oder
  • Sie einen Führerschein bereits mindestens 3 Jahre besitzen.

Ist ein Fahranfänger ein halbes Jahr schadenfrei gefahren, so wird er in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 hochgestuft. Wichtig ist, dass Sie den Führerschein in der Europäischen Union oder der Schweiz erworben haben. Nach der SF 1/2 folgt die Schadenfreiheitsklasse 1, was bedeutet, dass Sie mindestens ein Jahr unfallfrei gefahren sind. Die Einstufung in die SF-Klasse 2 erhalten Sie, wenn Sie mindestens zwei Jahre schadenfrei gefahren sind bzw. in dieser Zeit Ihrer Versicherung keinen Unfall gemeldet haben.

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