Ratgeber

Hausratversicherung Haftung

Bei einer privaten Hausratversicherung mit Haftung ist diese genau mit einem Beginn und Ende definiert. Ein Versicherungsnehmer muss spätestens nach der Widerspruchsfrist seine erste Prämie zahlen. Für eine weitere Zahlung ist der erste Tag eines jeweilig vereinbarten Zahlungsabschnitts (Monat, Versicherungsjahr) vorgeschrieben. Die private Hausratversicherung mit Haftung wird diese zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen, selbst dann, wenn eine Versicherungsprämie noch nicht angefordert wurde. Für Schäden, die bereits vor der Antragstellung eingetreten oder bekannt waren, ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Hausratversicherung kann je nach Vertragsdauer (ein oder fünf Jahre) mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. In der Regel endet zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers eine Haftung des Versicherers.

Bei verschiedenen Ereignissen übernimmt eine Hausratversicherung keine Haftung

Wenn ein Versicherungsnehmer im jeweiligen Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht hat und wenn eine angemahnte Prämie zur Versicherung nicht gezahlt wurde, ist bei einer Hausratversicherung die Haftung ausgeschlossen. Weiterhin ist bei einer Hausrat die Haftung des Versicherers hinfällig, wenn Schäden vorsätzlich herbeigeführt wurden oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Zu den Haftungsausschlüssen führen ebenso Rauchen im Bett und Schäden, die durch Manipulationen an Stromleitungen auftreten. Eine Versicherungsgesellschaft wird bei einem Versicherungsbetrug zusätzlich Anzeige erstatten. Eine Haftung der eigenen Hausratversicherung erstreckt sich im Gegensatz zur Versicherung eines fremden Schadenverursachers auf den Neuwert einer versicherten Sache.

Tipp

Die Antwort auf weitere Fragen gibt Ihnen unser FAQ-Bereich zur Hausratversicherung!

Im Hausrat-Ratgeber finden Sie zudem hilfreiche Tipps und Infos.

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