Fragen und Antworten

Wie werden die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung berechnet? Bleiben sie stabil?

Die individuellen Beiträge werden von der gesetzlichen Krankenversicherung auf der Basis des Umlageverfahrens kalkuliert. Das bedeutet, dass alle Beitragseinnahmen in einen Topf gegeben und dann gleich wieder als Leistungsausgaben entnommen werden. Das bezeichnet man als Umlage.

Die Bildung von Rücklagen ist gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings werden diese auf die Masse aller Versicherten umgelegt und nicht auf den einzelnen Versicherungsnehmer. Dadurch wird ein Polster als Ausgleich von steigenden Ausgaben gebildet – der einzelne Versicherte wird dabei nicht beachtet.

Ältere Versicherungsnehmer benötigen meist mehr Leistungen als jüngere. Da die allgemeine Lebenserwartung immer stärker ansteigt und sich dadurch der zu versorgende Teil von älteren Versicherten erhöht, steigt auch der Kapitalbedarf zur Deckung der Leistungsausgaben.

Die Entwicklung des Gesundheitswesens – neue Krankheiten, neue diagnostische Maßnahmen und neue Behandlungsmethoden - führt ständig zur Erhöhung der Kosten. Von dieser Entwicklung sind natürlich auch die gesetzlichen Krankenkassen betroffen. Somit sind steigende Beitragssätze und Leistungskürzungen auf Dauer unvermeidbar.