Hierunter versteht man eine verzinsliche Geldanlage. Sie wird auf eine bestimmte Zeit (normalerweise 1 Monat oder ein Vielfaches davon) angelegt. Man unterscheidet zwei Arten:
Festgelder:
Festgelder haben eine feste Laufzeit. Es kann am Ende der Laufzeit entweder als Einlage auf dem Sparbuch oder Girokonto weitergeführt bzw. verlängert werden. Bei Verlängerungen, auch Prolongation genannt, gilt meist der aktuelle Zinssatz, also nicht der Zinssatz, der bei Beginn des ursprünglichen Vertrags vereinbart wurde.
Kündigungsgelder:
Kündigungsgelder haben eine festgelegte Kündigungsfrist. Damit ist eine Verfügung der Gelder erst nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist möglich. Aktuell werden Termingelder relativ mäßig verzinst. Je nach Anbieter können es zwischen 1,5 % und 2,5 % pro Jahr sein. Zieht man die Einkommensteuer von dem Zinsertrag ab, der in voller Höhe steuerpflichtig ist (hier gilt das Halbeinkünfte-Verfahren), bleibt noch ca. 1 % pro Jahr übrig. Das angelegte Kapital wird also bei einer aktuellen Inflationsrate von ca. 1,5 % pro Jahr von Jahr zu Jahr weniger wert!