Ratgeber

Internetrecht

In den modernen Zeiten, in denen Multimedia und die damit verbundene Mobilität einem stetig rasanten Wachstum unterworfen sind, entstehen neue Rechtsräume und Sachverhalte, die eindeutig geregelt werden müssen. Dieser Bereich wird allgemein als Internetrecht bezeichnet. Mittlerweile ist dieses Feld so breitgefächert, dass es durchaus Sinn macht, bei Problemen oder Streitigkeiten einen auf Internetrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Das Internetrecht umfasst zum Beispiel das:

  • Marken- und Domainrecht
  • Urheberrecht
  • Recht auf Schutz der persönlichen Daten

Die Impressumspflicht für Webseiten gehört ebenso dazu. In diesem Ratgeber erhalten Sie einen kompakten Überblick über wichtige Einsatzfelder des Internetrechts, das Thema Störerhaftung und Antwort auf die Frage, wo und wie man einen auf Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt finden kann.

Urheberrecht im Internet

Das Internet bietet eine Menge Möglichkeiten, alles, was man sieht oder hört, auf der eigenen Website oder in den sozialen Medien hochzuladen. In gleicher Weise ist nahezu alles wiederum als Download verfügbar. Obwohl es rechtlich eindeutige Vorschriften gibt, wissen viele User nicht, wie es um das Urheberrecht im World Wide Web bestellt ist. Das im Netz gefundene Bild wird im Handumdrehen für den eigenen Blog verwendet und die Musik oder Filme, die gefallen, kurzerhand zur Nutzung heruntergeladen.

In diesem Zusammenhang hat das Internet in der Spezialisierung des Urheberrechts eine wichtige Funktion: Es schützt das geistige Eigentum der Urheber sowie derer, die die Rechte an diesen Werken für den Vertrieb erworben haben. Ein wichtiger Schwerpunkt sind dabei die Musikrechte, die die Grundlage dafür sind, illegale Downloads zu verfolgen und mit hoher Konsequenz zu bestrafen.

Recht am eigenen Bild

Auch die Bildrechte sind zu beachten. Neben dem Recht am eigenen Bild gibt es auch das Recht für Künstler, dass deren eigene Werke, die zum Beispiel in einem Museum hängen oder als Foto in einem Magazin veröffentlicht wurden, nicht im Internet zu verwenden sind. Eine Ausnahme regeln die einschlägigen Gesetze im Rahmen der Panoramafreiheit: Dies bedeutet, dass Sie öffentlich frei zugängliche Orte wie den Eiffelturm nicht nur fotografieren, sondern auch mit dem gesamten dort gerade vorherrschenden Publikumsverkehr veröffentlichen dürfen.

Domainrecht und Markenrecht

Für den persönlichen Platz mit weltweiten Netz und die dortige Auffindbarkeit braucht es eine eigene Domain. Wenn Sie sich hier als erster Nutzer einen bestimmten Namen sichern, dürfen Sie sich diese Domain nicht nur sichern, sondern auch behalten. Allerdings ist es im Sinne des konsequenten Markenschutzes untersagt, die Markennamen oder Bezeichnungen von typischen Produkten zu verwenden. In diesem Bereich tangiert das Internetrecht auch die Gesetze, die das Wettbewerbsrecht aufstellt.

Datenschutz als zentraler Bestandteil im Internetrecht

Im Internet sind mit einem einzigen Mausklick auch sensibelste Daten in unzähliger Häufigkeit kopiert. Auch die zunehmenden technischen Fähigkeiten von kriminellen Hackern machen einen umfassenden Schutz persönlicher Daten notwendig. Dabei geht es weniger um die eigenen Daten auf der eigenen Website, sondern um die Daten der Nutzer, die auf einer Internetseite surfen, einen Kommentar hinterlassen oder gar einen Kauf tätigen.

Die Daten können geschützt werden, indem sie durch eine umfassende Verschlüsselung während der Übertragung begleitet werden, sodass unbefugten Dritten der Zugriff und möglichweise auch der darauffolgende Missbrauch nicht möglich sind. Gerade bei Shopsystemen ist der Einsatz einer auf diesem Gebiet zuverlässigen Software sehr wichtig. Zudem muss jede Website die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zum Datenschutz enthalten, die den User im Hinblick auf sein Recht auf den Schutz seiner persönlichen Daten informieren.

Die Pflicht zum Impressum

In Deutschland und vielen anderen Ländern ist es für den Betreiber einer Website vorgeschrieben, ein Impressum zu veröffentlichen. Neben dem Namen und der Anschrift der gewerbetreibenden Person oder eines Unternehmens enthält dieser Baustein der Website auch Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie den Namen der Person, die sich für den Internetauftritt rechtlich verantwortlich zeichnet. Die Grundlagen für die Impressumspflicht liefert das Telemediengesetz nach § 5 TMG.

Der Wegfall der Störerhaftung

Die Störerhaftung im Internet bedeutet im Wesentlichen, dass ein Besucher einer Website einen Link setzt, der auf eine Seite mit rechtlich unzulässigem (zum Beispiel verfassungswidrigem, volksverhetzendem, die Religionsfreiheit missachtendem oder pornografischem) Inhalt verlinkt. Die Störerhaftung besagt in diesem Zusammenhang, dass jeder Betreiber einer Website dafür verantwortlich gemacht werden könnte, was die User der entsprechenden Website an Botschaften beziehungsweise Links hinterlassen.

Die gängige Rechtsprechung unterstützt den Wegfall der Störerhaftung in den allermeisten Fällen. Begründung dafür ist unter anderem, dass es gerade dem Betreiber einer größeren Website nicht zuzumuten ist, seine ganzen Unterseiten nach Links zu durchforsten und die damit verbundenen externen Webseiten im Internet nach rechtlich unzulässigen Sachverhalten zu untersuchen.

Rechtsanwalt für Internetrecht

Im Internetrecht gibt es viele Fallstricke, die bei Rechtsstreitigkeiten bei einem spezialisierten Anwalt für Internetrecht in der Regel besser aufgehoben sind. Für die Suche nach einem solchen Anwalt eignen sich das Internet oder die Gelben Seiten. Gut zu wissen: In vielen Fällen ist die Kostenabdeckung durch eine individuelle Rechtsschutzversicherung möglich.