Rückkaufswert

Als Rückkaufswert ist eine Summe zu verstehen, welche der Versicherer dem Versicherten bietet, wenn dieser vor der Beendigung der Laufzeit den Vertrag an den Versicherer zurück verkauft. Der Begriff Rückkaufswert ist nicht zu verwechseln mit einer Vertragskündigung.

Bei einem Rückkauf erhält der Versicherer aus dem Verkauf an den Versicherer einen gewissen Anteil seiner Einzahlungen zurück. Dieser Anteil ist in der Regel geringer, als die geleisteten Einzahlungen plus Zinsen, die bei einer BU-Versicherung meist sehr niedrig ausfallen. Wer in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel 10.000 Euro angespart hat, erhält je nach Versicherungsunternehmen einen Rückkaufsbetrag, der teilweise weit darunter liegen kann. Das bedeutet, der Versicherte macht einen spürbaren Verlust, wenn er während der Vertragslaufzeit den BU-Versicherungsvertrag von der Versicherung zurückgekauft haben möchte.

Manche Versicherungen setzen für ein Rückkaufs-Verfahren eine Mindestlaufzeit beziehungsweise Mindestsumme an Einzahlungen fest. Dies ist meist an die Höhe der Prämien gebunden. Kommt in den ersten ein oder zwei Jahren nur eine geringe Einzahlungssumme zusammen, so sehen vielen Versicherungsanstalten von einem Rückkaufswert und damit einem entgeltlichen Rückkauf ab.