Ratgeber

Basistarif Private Krankenversicherung - worauf basiert diese Tarifvariante?

Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 müssen alle Deutschen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen. Auch wer ehemals privat krankenversichert war und diesen Schutz verlor, muss seit diesem Stichtag wieder krankenversichert sein. Die private Versicherungswirtschaft muss dementsprechend seit dem 1. Januar 2009 allen Antragstellern den Basistarif Private Krankenversicherung anbieten. Laut gesetzlicher Regelung darf niemand aufgrund persönlicher Risiken abgelehnt werden. Ebenso ist dem Versicherer untersagt, Risikozuschläge aus Gründen einer Vorerkrankung oder aus Altersgründen zu erheben. Das Leistungsangebot im Basistarif Private Krankenversicherung entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Für alle ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträge muss die Privatversicherung gewährleisten, dass Altersrückstellungen bei einem Anbieterwechsel weiterhin gelten.

Für welchen Personenkreis ist der Basistarif geeignet?

Seitdem dieser Tarif eingeführt wurde, kann jeder einen Vertrag abschließen, der sich erstmalig privat versichern will. Die Versicherungsgesellschaft muss auch diejenigen aufnehmen, die keinen Schutz mehr besitzen und in der Vergangenheit privat versichert waren. Älteren Antragstellern ab 55 oder mit einer nachweisbaren finanziellen Bedürftigkeit steht der Basistarif Private Krankenversicherung ebenfalls zu. Wer aus diesen Gründen in die neue Tarifvariante des eigenen Anbieters wechseln will, kann dies auch mit einem Vertrag, der vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde. Ab 21 Jahren zahlen Versicherungsnehmer maximal 570 Euro monatlich - der Höchstbeitrag, den auch gesetzlich Krankenversicherte zahlen müssen.