Zusatzleistungen Rente

Die Zusatzleistungen der Rente erhalten die Versicherten von dem Rentenversicherungsträger in Form von Erhöhungen. Diese Zusatzleistungen werden dem Versicherten mit der Zahlung der monatlichen Rente direkt von dem Versicherungsträger ausbezahlt. Dennoch handelt es sich bei diesen zusätzlichen Leistungen nicht um rentensteigernde Beträge, sondern es handelt sich um staatliche Zuschüsse, welche auf einen Antrag hin für bestimmte Personenkreise ausgezahlt werden. Diese zusätzlichen Leistungen fallen je nach zugeordnetem Personenkreis in der Höhe unterschiedlich aus. Zu diesen Zusatzleistungen der Rente zählt beispielsweise ein Zuschuss zu der Krankenversicherung. Der Zuschuss zu der Pflegeversicherung hingegen wird seit dem Jahr 2004 nicht mehr gewährt. Lediglich bei einem Anspruch auf eine Heilfürsorge oder bei Beamten kann ein Zuschuss zur Pflegeversicherung beantragt werden. Aber auch die Leistung für die Kindererziehung, der Kinderzuschuss, die Steigerungsbeträge aus einer speziellen Höhenversicherung, ein Rentenzuschlag oder die Zahlung von einem Auffüllbetrag zählen zu den Zusatzleistungen der Rente, die regelmäßig mit den Renten ausbezahlt werden.