Zusammentreffen von Renten und Einkommen

Ein Zusammentreffen von Renten und Einkommen liegt vor, wenn mehrere Sozialleistungen aufeinander treffen oder wenn Einkommen über festgelegte Grenzen erzielt werden. Entsprechend einer geregelten Rangfolge werden Rentnern nur die höchsten Leistungen eines beanspruchbaren Zeitraumes gewährt, um eine Doppelzahlung von Sozialleistungen auszuschließen, die Rentner besser stellen würden als ohne Rentengewährung. Ein Zusammentreffen von Renten und Einkommen ist der Fall, wenn eine Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr gewährt wurde und aus der ab diesem Alter ein Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erwächst. Die jeweils höhere Rente wird weitergezahlt. Das Zusammentreffen von Renten und Einkommen kann auch rentenmindernd sein. Zum Beispiel führen Unfallrenten der Berufsgenossenschaft, die einen Grenzbetrag überschreiten, zu einer Minderung (um diesen übersteigenden Betrag) der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere Fälle, die ein Zusammentreffen von Renten und Einkommen darstellen, sind unter anderem Rente wegen Todes und Einkommen, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Entgeltfortzahlung, Vorruhestandsgeld, oder Arbeitslosengeld sowie Krankengeld.