Die Zusatzversorgung wird in der Literatur zweifach behandelt. Zum einen ist sie die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik und zum anderen ein Teil der Sozialversicherung der ehemaligen DDR, vergleichbar mit der betrieblichen Altersversorgung in den alten Bundesländern. Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist Bestandteil der Altersvorsorgesysteme für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes. Zuständig für dieses Vorsorgesystem ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Weitere kommunale und kirchliche Einrichtungen bilden unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.V. Zusatzversorgungskassen. Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wurde in ihrer bisherigen Form zum 31.12.2000 aufgehoben und in ein Betriebsrentenmodell überführt. Besitzstandsregelungen sichern für einen Großteil der bisherigen Arbeitnehmer die Zahlung einer Rente nach der alten Form. Die Zusatzversorgung erfolgt auf Grundlage einer Umlagefinanzierung. Jeweils der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer leisten einen Beitrag, der vom Arbeitgeber entrichtet wird. Arbeitnehmerbeiträge sind Bestandteil des steuerpflichtigen Arbeitslohnes. Ein Ausweis erfolgt mit der Lohnsteuerbescheinigung.
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