Zu versteuerndes Einkommen Rente

Zu versteuerndes Einkommen betreffs Rente wird durch das im Jahr 2005 beschlossene Alterseinkünftegesetz geregelt. Rentner zahlen wenigstens auf die Hälfte aller Einkünfte Steuern. Zu versteuerndes Einkommen berechnet sich aus allen erzielten Einkommen und Entgelten. Dazu gehören das Einkommen aus der gesetzlichen Rente und die Zahlung aus privaten Rentenverträgen und Betriebsrenten. Auch Einkünfte aus nicht selbstständiger und selbstständiger Arbeit sowie Zinsen aus Kapitalanlagen oder Mieteinkünfte bestimmen die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Zu versteuerndes Einkommen betreffs Rente ist seit dem Jahr 2005 mit 50 % der Rente steuerpflichtig. Im Jahr 2010 muss das Alterseinkommen mit 60 % versteuert werden. Im Jahr 2040 wird der steuerpflichtige Anteil 100 % erreichen. Steuerfrei verbleibt der auch als Existenzminimum bekannte Anteil, der alle zwei Jahre neu überprüft und bei Bedarf erhöht wird. Alle Einkommen aus Rentenzahlungen werden den Finanzämtern über die Steuer-Identifikationsnummer zugänglich gemacht. Zu versteuerndes Einkommen betreffs Rente muss in einer jährlichen Steuererklärung angemeldet werden.