Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor ist ein Teil der Rentenformel. Mit diesem Faktor kann der hinausgeschobene oder auch der vorzeitige Bezug der Rente in der Rentenformel berücksichtigt werden. Im Regelfall liegt dieser Zugangsfaktor bei dem Wert 1,0. Dieser Wert entspricht somit den persönlichen Entgeltpunkten des Versicherten. Bei einem hinausgeschobenen Bezug der Rente liegt der Zugangsfaktor höher als 1,0. Dadurch kann in der Rentenformel berücksichtigt werden, dass der Versicherte einen Zuschlag für die anschließende kürzere Rentenbezugsdauer erhält. Bei einem vorzeitigen Bezug der Rente liegt der Zugangsfaktor hingegen unter dem Regelwert von 1,0. In diesem Fall wird dem Versicherten für jeden Monat, in dem die Auszahlung der Rente früher in Anspruch genommen wird, der Faktor um den Werte 0,003 gekürzt. Dadurch vermindert sich die anschließend zu erhaltende Rente um insgesamt 0,3% je Monat. Bei einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr wird der Zugangsfaktor auch bei der Erziehungsrente oder bei einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderungsrente gekürzt.