Zivildienst Rente

Die Zivildienst Rente zählt zu den Pflichtversicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, da während der gesamten Zivildienstzeit die zu leistenden Beiträge vom Staat gezahlt werden. Mit Beginn des Zivildienstes wird der Leistende an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Nach Abschluss der Dienstzeit wird eine Dienstzeitbescheinigung (muss als möglicher späterer Nachweis unbedingt aufgehoben werden) bei der Rentenversicherung eingereicht. Jeder Monat, für den während des Zivildienstes Beiträge gezahlt werden, erhöht später die Altersrente. Kommt es zwischen Zivildienst Rente und einem entsprechenden Ausbildungsverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis zur Arbeitslosigkeit, gilt diese Zeit ebenso als Beitragszeit und erhöht damit die spätere Rente. Unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der Zivildienst Leistende vor seiner Dienstzeit Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet hat, zahlt das Bundesamt für Zivildienst Aufwendungen für die private Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung übernimmt generell das Bundesamt. Die Zivildienst Rente berechtigt den Dienstleistenden zur Inanspruchnahme der Zulagen aus der Riester-Rente, wobei unter 25-Jährige einen zusätzlichen Bonus erhalten.