Wohnungsbauprämie Rente

Der Wohnungsbau wird in Deutschland durch staatliche Subvention wie zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Eine zweite Subventionsart ist die Wohnungsbauprämie. Rente verhindert nicht den Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Die Rente, egal ob altersbedingt oder wegen Arbeitsunfähigkeit, kann sehr wohl ein Grund sein, sich die attraktiven Prämien in Höhe von 8,8 % zu sichern. Auf die Wohnungsbauprämie haben nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz grundsätzlich alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 und alle Vollwaisen (egal, wie alt sie sind) Anspruch. Voraussetzung für den Erhalt von Wohnungsbauprämie ist, dass man prämienbegünstigte Aufwendungen geleistet hat. Und es gibt zweitens eine Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie, Rente zählt in diesem Fall als Einkommen. Die Einkommensgrenze liegt bei 25.600 Euro (Alleinstehende) und bei 51.200 Euro für gemeinsam veranlagte Verheiratete. Die Obergrenze an Aufwendungen, die gefördert werden, beträgt bei Einzelpersonen 512 Euro, bei Ehepaaren werden maximal 1.024 Euro gefördert. Das entspricht bei 8,8 % Prämienhöhe maximal 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro.