Vorauszahlung Rente

Eine Vorauszahlung der Rente wird unter verschiedenen Bedingungen in der gesetzlichen wie auch privaten Rentenversicherung vorgenommen. Sie kann sowohl auf der Grundlage persönlicher Beiträge als auch durch gesetzliche Regelungen erworben werden. Bei der Witwen- oder Witwerrente werden Renten in voller Höhe für drei dem Sterbemonat folgende Monate gewährt. Dies wird als das Sterbevierteljahr bezeichnet. Danach wird die Zahlung der Witwen- oder Witwerrente in der normal zu beanspruchenden Höhe vorgenommen. Hat der Verstorbene in der Vergangenheit keine Rente erhalten, bekommen Hinterbliebene vom Todestag an bis Ende des folgenden Sterbevierteljahres diese Vorauszahlung der Rente. Eine Vorauszahlung kann auch der Rentenvorschuss sein. Erleidet ein Antragsteller, der den Nachweis für einen Rentenanspruch erbracht hat, durch eine lange Bearbeitungszeit große finanzielle Nachteile, kann er einen Vorschuss erhalten. Private Rentenversicherer bieten die Vorauszahlung der Rente als Policen-Darlehen an. Das Policen-Darlehen ist eine zu verzinsende Vorauszahlung auf eine Versicherungsleistung, die begrenzt wird durch die Höhe einer möglichen Rückvergütung.