Vertreterversammlung Rente

Die Vertreterversammlung der Rente trägt die offizielle Bezeichnung Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung. Im Rahmen der Selbstverwaltung der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen bestimmte, gesetzlich festgelegte Aufgaben für die Vertreterversammlung. Rente, Renteneintrittsalter und Rentenhöhe können jedoch von diesem Gremium nicht beeinflusst werden. Vielmehr sind die Aufgaben auf die Ausübung des autonomen Rechts der Körperschaft ausgelegt, sodass man dieses Gremium auch als das Parlament der Rentenversicherung bezeichnen kann. Es gehört unter anderem zu den Aufgaben der Vertreterversammlung, den Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung festzustellen, die Jahresrechnung zu beschließen und den Vorstand sowie das Direktorium zu entlasten. Die Wahl der Versichertenberaterinnen und Versichertenberater, aber auch der ehrenamtlichen Mitglieder, die in den Widerspruchsausschüssen tätig sind, gehört zu den Aufgaben der Vertreterversammlung der Rente. Da die Deutsche Rentenversicherung föderalistisch organisiert ist, gibt es in jedem Bezirk eine eigene Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung. Jedem dieser Gremien gehören 30 Mitglieder an, die von den Versicherten und deren Arbeitgebern gewählt werden.

(Stand 08/2010)