Vertrauensschutz Rente

Der Vertrauensschutz der Rente bezeichnet den Vorgang, dass die Änderungen in Bezug auf die Rentenversicherung nicht zu schnell geändert werden. Der einzelne Versicherte muss sich bei etwaigen gesetzlichen Neuregelungen auf die Änderungen einstellen können. Somit dürfen die Änderungen nur schrittweise erfolgen. Dies betrifft alle nachhaltigen Änderungen im Bereich der Rentenversicherung. Laut dem Vertrauensschutz der Rente müssen zudem bei Änderungen der Gesetze Übergangsvorschriften benannt werden. Diese sollen sich insbesondere auf bestimmte Personengruppen auswirken können, wie in der Regel auf die Jahrgänge, bei denen in den nächsten Jahren ein Rentenbezug ansteht. Die Regelungen zum Vertrauensschutz wurden beispielsweise bei den gesetzlichen Änderungen zur Einführung der Einkommensanrechnung bei einem Rentenbezug wegen eines Todesfalls oder auch bei der Anhebung der Altersgrenzen angewandt. Die Anhebung der Altersgrenzen erfolgt so ab dem Jahre 2012 in kleinen Schritten. Die gesetzliche Grundlage zum Vertrauensschutz der Rente bildet das Rechtsstaatsprinzip, welches im Artikel 20 des Grundgesetzes geregelt wird.