Versorgungszusage

Die Versorgungszusage ist eine vertraglich abgesicherte Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für den Ruhestand und bezieht sich auf die betriebliche Altersvorsorge. Dabei nimmt die Direktzusage eine verbreitete Form ein. Der Arbeitgeber erbringt die Leistungen als Pensionszusage innerhalb der fünf im Betriebsrentengesetz verankerten Durchführungswege. In der Anwartschaftsphase des Beschäftigten werden Rückstellungen gebildet, wobei auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, durch eine Bruttogehaltsumwandlung Zahlungen zu leisten. Zu den Vorteilen dieser betrieblichen Altersvorsorge gehört der Sicherheitsfaktor. Die Versorgungszusage ist über den Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert. Die Versorgungszusage, bei der Leistungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart werden, stellt sicher, dass entsprechende Beträge an den Mitarbeiter oder Hinterbliebenen gezahlt werden. Der jeweilige Arbeitgeber erteilt seinem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage für die Alters- oder Hinterbliebenenversorgung, ohne auf eine externe Versorgungseinrichtung zurückgreifen zu müssen. Auf diese Weise bleiben die Mittel zur betrieblichen Altersvorsorge bis zum Versorgungsfall im jeweiligen Unternehmen und erhöhen die Liquidität.