Versicherungsverlauf Rente

Der Versicherungsverlauf einer Rente zeigt alle erfassten rentenrechtlichen Beitragszeiten eines in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Arbeitnehmers. Jeder Versicherte erhält ab dem 27. Lebensjahr den Versicherungsverlauf Rente regelmäßig zugeschickt. Nach dem 54. Lebensjahr erhalten die Versicherten alle 3 Jahre eine Rentenauskunft, die Auskunft über eine Regelaltersrente ab 65 Jahre ohne weitere Beitragszahlungen gibt. Der Arbeitnehmer kann diese mit den Nachweisen über die Sozialabgaben seines Arbeitgebers auf Richtigkeit und Vollständigkeit vergleichen. Im Versicherungsverlauf der Rente nicht erfasste Beitragszeiten können überprüft und gegebenenfalls nachgewiesen werden. Fehlzeiten führen in jedem Fall zu einer Verringerung der Altersrente. Finden sich zu einem späteren Zeitpunkt Unterlagen von versicherungsrechtlich relevanten Beitragszeiten kann eine Neuberechnung des Versicherungsverlaufes beantragt werden. Der Versicherungsverlauf der Rente gibt weiterhin Auskunft über die zu erwartende Rente, die Rente bei voller Erwerbsminderung sowie die künftige Regelaltersrente. Die zu erwartende Rente im Versicherungsverlauf errechnet sich aus den eingezahlten Beiträgen, insofern diese gleichbleibend bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze sind.