Versicherungsschein Rente

Ein Versicherungsschein wegen Rente beurkundet einen Versicherungsvertrag zwischen einer Versicherung und dem Versicherten (auch Versicherungspolice genannt). Er enthält alle vereinbarten Fakten und Grundsätze der Vertragsgestaltung. Der Versicherungsschein gilt als Beweisurkunde für einen abgeschlossenen und geltenden Vertrag. Er ist ein die geschuldete Leistung dokumentierender Schuldschein. Der Versicherer hat die Ausstellung und Aushändigung eines Versicherungsscheines auf Antrag hin auch als eigenständige Police / Urkunde zu gewährleisten. Bei Vertragsausstellung durch den Versicherer nachträglich vorgenommene Änderungen müssen dem Versicherungsnehmer bekannt gemacht und von diesem anerkannt werden (schriftlicher Widerspruch wird nicht eingelegt). Wird ein Versicherungsschein wegen Rente seitens des Versicherers nachträglich ohne Zutun des Versicherungsnehmers geändert, kann das den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen. Der Versicherungsschein wegen Rente sollte immer gut verwahrt werden, da er für Hinterbliebene die einzige Möglichkeit eines Beweises sein kann. Die Police ist wie Bargeld zu behandeln. Wurde zum Beispiel ein Vertrag beitragsfrei gestellt, ist auf aktuellen Kontoauszügen keine Zahlung mehr nachweisbar.