Umlageverfahren Vorsorge

Das Umlageverfahren zur Vorsorge ist auch unter der Bezeichnung Generationenvertrag bekannt. So handelt es sich bei dem Umlageverfahren zur Vorsorge um das Finanzierungssystem der deutschen Sozialversicherungen. Die Grundsätze dieses Verfahrens kennzeichnen sich dadurch, dass die Versicherten, welche einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, Beiträge zu diesem Sozialversicherungssystem zahlen. Mit diesen Beiträgen werden unter anderem die Renten finanziert. Dadurch kann das Umlageverfahren zur Vorsorge angewendet werden, ohne dass dabei große finanzielle Reserven der Rentenversicherung bestehen müssen. Es steht damit im Gegensatz zu dem Kapitaldeckungsverfahren. Dieses findet in der beruflichen Vorsorge seine Anwendung. Der Begriff des Generationenvertrags wurde häufig für das Umlageverfahren zur Vorsorge gewählt, da die jeweils folgende Generation für die Renten der Rentner in Deutschland aufkommen muss. So ist die Solidarität der Generationen ein wichtiger und zugleich grundlegender Bestandteil des Umlageverfahrens. Dieses Verfahren kann dabei nur so lange erfolgreich genutzt werden, solange diese Versicherung in Deutschland besteht.