Umlageverfahren Rentenversicherung

Das Umlageverfahren zur Rentenversicherung wird zur Finanzierung der Sozialversicherungen, besonders der Altersvorsorge und Krankenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung, verwendet. Das Umlageverfahren zur Rentenversicherung bedeutet, dass die unmittelbaren Beiträge der einzahlenden Versicherten die Leistungen der Rentner finanzieren. Es stellt das Gegenteil der kapitalfinanzierten Leistungen dar. Die Einnahmen werden meist umgehend zur Deckung der jeweiligen Ausgaben verwendet. Eine Rücklage von Kapital für etwaige zukünftige Rentner gibt es nicht. Würde nicht ein ständiges Weiterzahlen durch die Arbeitnehmer erfolgen, käme das komplette Rentensystem zum Erliegen. Eine sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage muss die Rentenversicherung laut Gesetz jedoch bilden. Diese ist nur zum Ausgleich von Schwankungen bei den Beiträgen innerhalb eines Beitragsjahres vorgesehen, damit nicht ständig Beitragsanpassungen vorgenommen werden müssen. Der Staat muss sich in immer größerem Maße an der Finanzierung beteiligen, da das Umlageverfahren die Rentenversicherung nicht ausreichend mit dem notwendigen Kapital versorgen kann. Rund ein Drittel der Rentenzahlungen werden vom Staat bereits jetzt direkt mit Zuschüssen zum Rentensystem finanziert.