Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständig tätige Versorgungseinrichtung. Diese ist im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge tätig und als solche ist diese Einrichtung in Deutschland eine der insgesamt fünf Durchführungswege dieser Art von Altersvorsorge. Diese kann als ein eingetragener Verein, als GmbH oder auch als Stiftung auftreten. Für die Leistungen dieser Kasse gibt es keinerlei rechtlichen Anspruch. Der Arbeitgeber zahlt die zugesagten Leistungen in Form einer betrieblichen Rente für die Arbeitnehmer in die Unterstützungskasse ein und kann diese regelmäßigen Zahlungen als eine betriebliche Ausgabe laut dem Einkommensteuergesetz geltend machen. Bei einer Insolvenz werden die zugesagten Leistungen aus der Betriebsrente von dem Pensionierungsverein an die Arbeitnehmer ausbezahlt. Insgesamt lässt sich die Unterstützungskasse in zwei unterschiedliche Arten unterscheiden: In die rückgedeckte Unterstützungskasse, welche bei einem vorzeitigen Versorgungsfall die Zusage der Vorsorge an ein externes Versicherungsunternehmen abgibt, und in die reservepolsterfinanzierte Unterstützungskasse. Bei dieser wird für die Zusage der Vorsorge das Kapital angespart.