Thesaurierende Fonds Rente

Als thesaurierende Fonds zur Rente / Vorsorge (Mindestanlagesumme 50,- Euro) werden Wertpapierfonds bezeichnet, die Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne nicht jährlich an Anteilseigner der Fonds als Barausschüttung auszahlen. Die Erträge werden ausschließlich zur weiteren Erhöhung des Kapitals der Fonds verwendet. Das erwirtschaftete Geld bleibt im Fondsvermögen erhalten. Einige Investmentfondsgesellschaften bieten für den gleichen Fonds eine Ausschüttung und eine Thesaurierung der Erträge an. Thesaurierende Fonds zur Rente / Vorsorge können für Anleger steuerlich interessant sein, wenn die steuerliche Belastung durch eine Thesaurierung geringer ausfällt als bei einer Barausschüttung. Gleich dem Zinseszins bei Geldanlagen erfolgt mit der Anlage von Kapital in thesaurierende Fonds zur Rente / Vorsorge eine Erhöhung des Fondsvermögens, um den Betrag, welcher bar ausgeschüttet worden wäre. Eine Thesaurierung ist nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Wiederanlage von Erträgen aus Fonds, da die Erträge erst ausgezahlt und dann meist zu einem günstigen Preis (aktueller offizieller Börsenkurs ist höher) wieder angelegt werden.