Testament

Das Testament ist enthält den letzten Willen des Verstorbenen. Es regelt die Aufteilung der weltlichen Güter. Ohne Vorliegen eines Testaments tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese besagt, dass sowohl der überlebende Ehepartner als auch die Kinder je zur Hälfte erben. Um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen kann ein Testament aufgesetzt und ein Alleinerbe bestimmt werden. In der Regel steht den Enterbten dabei trotzdem noch der Pflichtanteil zu, dieser beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils. Damit ein Testament anerkannt wird, muss der Verstorbene beim Aufsetzten testierfähig gewesen sein. In Deutschland ist eine vollständige Testierfähigkeit ab dem 18. Lebensjahr unter Vorliegen der geistigen Voraussetzungen gegeben. Jugendliche ab 16. Lebensjahr sind nur beschränkt testierfähig. Ihr Testament ist nur nach einer notariellen Beratung gültig. Volljährige Personen können auch ohne diese ein Testament aufsetzen. Für die Anerkennung bedarf einer gewissen Form. Grundsätzlich ist das Schriftstück handschriftlich aufzusetzen und zu unterschreiben.