Steuern sparen Vorsorge

Der Gesetzgeber ermöglicht das Steuern sparen bei Vorsorge oder beim Risikoschutz. Seit dem Wirken des Alterseinkünftegesetzes von 2005 gibt es im Steuerrecht den Unterschied von Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die einen jeweiligen steuerlichen Höchstbetrag absetzbar machen. Steuern sparen bei Vorsorge Aufwendungen für die Altersvorsorge, da die Aufwendungen in steigendem Maße steuerlich berücksichtigt werden. Im Jahre 2025 sollen die gegenwärtig schrittweise durchgeführte steuerliche Berücksichtigung 100 % betragen. Ledige dürfen maximal 20.000 Euro als Aufwendung für Altersvorsorge mit einem jährlich steigenden Prozentsatz (2009 beträgt er 68 %) steuerlich geltend machen. Bei Verheirateten gilt die doppelte Aufwendungs- und Anrechnungssumme. Das Sparen von Steuern bei Vorsorge aus Riester-Rente oder privater Rentenversicherung ist grundsätzlich möglich, wenn auch an bestimmte Bedingungen gebunden. Gilt die Riester-Rente als gezahlte Zulage, ist sie nicht steuerlich absetzbar. Die Beiträge für private Rentenversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerlich anteilig absetzbar, wenn eine lebenslange Rente nach dem 60. Lebensjahr als vereinbart gilt.