Steuerpflichtiges Entgelt Vorsorge

Als steuerpflichtiges Entgelt zur Vorsorge / Bestreitung Lebensunterhalt sind alle in einem Steuerjahr erzielten Einkünfte mit Ausnahme der durch spezielle Regelung (Einkommenssteuergesetz) genannten steuerfreien Einnahmen. Zu diesen Einkünften gehören sogenannte Gewinneinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und Einkünfte als Freiberufler und Selbstständiger sowie Einkünfte als Unternehmer eines Gewerbebetriebes (Gewinnfeststellung in der Regel durch Buchführung und Bilanz). Als steuerpflichtiges Entgelt zur Vorsorge / Bestreitung Lebensunterhalt zählen die Einkünfte der Arbeitnehmer, die sich aus Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezügen und Werbungskosten sowie Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zusammensetzen. Steuerpflichtiges Entgelt einer Vorsorge sind Einkünfte des Anlegers, die unter anderem Kapitalerträge wie Zinsen und Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder Genussrechten und Renten aus Rentenschulden sowie Einnahmen aus einer Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter sein können. Steuerpflichtiges Entgelt sind Einkünfte als Vermieter aus Vermietung und Verpachtung, die Mieteinnahmen sowie Einkünfte an Immobilienbeteiligungen und aus geschlossenen Immobilienfonds. Sonstige steuerpflichtige Einkünfte entstehen aus Renten und Spekulationsgeschäften sowie Unterhaltsleistungen.