Steuern auf Renten

Die Renten, welche die Versicherten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, zählen laut dem Einkommensteuerrecht als steuerpflichtige Einkünfte. Somit müssen die Versicherten Steuern auf Renten bezahlen. Die Besteuerung erfolgt dabei jedoch nach der Höhe des Ertragsanteiles und nicht nach dem gesamten ausgezahlten Betrag der Rente. Dieser Ertragsanteil stellt einen Prozentsatz dar, welcher aus der Bruttorente ermittelt wird. Bei dieser Bruttorente wurden noch nicht die Anteile für die Pflege- und Krankenversicherung abgezogen. Der Ertragsanteil kann sich in der Höhe durch die Art der Rente und durch das Alter des Versicherten verändern. Wird zum Beispiel die Rente mit dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen, so liegt der Prozentsatz des Ertragsanteiles bei 27 %. Wird die Rente hingegen mit 60 Jahren in Anspruch genommen, so liegt dieser Anteil bei 32 %. Von dem jeweiligen Ertragsanteil werden die Sonderausgaben, die Freibeträge oder auch die Werbungskosten abgesetzt. Vom verbleibenden Rest müssen die Versicherten Steuern auf die Renten bezahlen.