Steuerfreie Einnahmen Vorsorge

Das deutsche Einkommenssteuergesetz kennt eine Vielzahl von Regelungen, welche Einkünfte und Einkommen als steuerfreie Einnahmen zur Vorsorge geeignet machen. Der Gesetzgeber benennt mehr als 60 Arten als steuerfreie Einnahmen. Dazu sind unter anderem Leistungen aus einer Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu zählen. Steuerfrei sind genauso Sachleistungen oder Kinderzuschüsse aus einer gesetzlichen Rentenversicherung sowie Arbeitslosengeld und Mutterschaftsgeld. Eine Vielzahl der Zahlungen ist, obwohl steuerfrei als Einnahme, in der jährlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben (kann auch zu höherer Steuerprogression führen). Steuerfreie Einnahmen als Vorsorge sind zum Beispiel Einnahmen aus dem Verkauf von Häusern und Grundstücken, wenn eine zehnjährige Spekulationsfrist eingehalten wird (Ausnahme hierbei die zu Wohnzwecken selbst genutzte Immobilie). Steuerfreie Einnahmen als Vorsorge sind alle Erträge aus dem Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren, wenn eine Spekulationsfrist von 12 Monaten eingehalten wurde. Auch sind Einnahmen aus Lottogewinnen steuerfrei. Zinseinnahmen aus dem angelegten Lottogewinn sind normal zu versteuern, was die abgeschaffte Vermögenssteuer mehr als ausgleicht.