Sterbevierteljahr

Das Sterbevierteljahr ist in dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung einzuordnen und bezeichnet formal eine spezielle Form der Witwenrente. Daraus ergibt sich, dass die Leistungen eine bis zum Tod bestehenden Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraussetzt. Der Leistungsraum erstreckt sich in Abhängigkeit des Todeszeitpunktes auf mindestens 3 bis fast 4 Monate. Tritt der Tod am Monatsletzten ein, beträgt das Sterbevierteljahr genau 3 Monate, bei einem Tod am Monatsersten verlängert sich die Zeit um den Zeitraum bis zum Monatsletzten. Beim Sterbevierteljahr ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Verstorbene bis zum Zeitpunkt seines Todes bereits eine Rente bezog. Eine Beantragung ist bei der deutschen Rentenversicherung oder per Identitätsnachweis bei der deutschen Post möglich. Das Sterbevierteljahr wird äquivalent wie die Witwenrente berechnet. Allerdings bekommt der Hinterbliebene für den Zeitraum des Sterbevierteljahrs 100 % ausgezahlt, später erhält der Hinterbliebene nur noch eine anteilige große oder kleine Witwenrente. Ebenso erfolgt dann eine Anrechnung des Einkommens des Hinterbliebenen.