Sozialversicherungsausweis

Der Sozialversicherungsausweis enthält neben dem Vor-, Zu- und Geburtsnamen eine Versicherungsnummer. Diese dient der eindeutigen Zuordnungen und dem Nachweis der Beitragszahlung in die Sozialversicherung. Spätestens bei der erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit erhält der gesetzlich Pflichtversicherte nach Meldung des Arbeitgebers an die Krankenversicherung einen Sozialversicherungsausweis ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt durch den zuständigen Rentenversicherungsträger in der Regel innerhalb von 4 Wochen auf dem postalischen Weg. Bei jeder erneuten Arbeitsaufnahme hat der Versicherte seinem neuen Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorzulegen. Grundsätzlich bleibt der Ausweis während der Beschäftigung immer im Besitz des Arbeitnehmers. Bis zum 31.12.2008 war es für Angehörige einiger Berufsbilder notwendig, den Sozialversicherungsausweis mit einem Lichtbild zu versehen. Als Beispiele hierfür sind die Baubranche sowie die Gebäudereinigung zu nennen. Durch das Lichtbild sollte ein Leistungsmissbrauch beziehungsweise Schwarzarbeit schneller aufgedeckt werden. Seit 2009 erfolgt die Identitätsfeststellungen in diesen Wirtschaftsbereichen durch den Personalausweis beziehungsweise den Reisepass. Dessen Mitführung ist den Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschrieben.